Die spannende Debatte zur Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen geht weiter! Der BGH hat entschieden. Und nun?
Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 führte der BGH das streitgegenständliche Ausgangsverfahren zu Ende, welches im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens das EuGH Urteil vom 28. November 2024 zur Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen i. S. d. EnWG veranlasste.
Wie setzt nun der BGH die Entscheidung des EuGH um und welche Erkenntnisse gewinnen wir daraus?
Diese Frage nahmen Dr. Wolfgang Krafczyk und Moana Wittich zum Anlass eine Nachbemerkung zu ihrem bereits im Mai 2025 veröffentlichten Artikel „Auswirkungen der Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen i. S. d. EnWG auf die dezentrale Energieversorgung“ (ZNER, Heft 2, 111-113) zuverfassen.
Jetzt zu lesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschriftfür Neues Energierecht (ZNER), 2025 Heft 5, 387-388.