Die spannende Debatte zur Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen gehtweiter! Der BGH hat entschieden. Und nun?
Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 führte der BGH das streitgegenständlicheAusgangsverfahren zu Ende, welches im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrensdas EuGH Urteil vom 28. November 2024 zur Unionsrechtswidrigkeit sog.Kundenanlagen i. S. d. EnWG veranlasste.
Wie setzt nun der BGH die Entscheidung des EuGH um und welche Erkenntnissegewinnen wir daraus?
Diese Frage nahmen @Dr. Wolfgang Krafczyk und@Moana Wittich zum Anlass eine Nachbemerkung zu ihrem bereits im Mai 2025veröffentlichten Artikel „Auswirkungen derUnionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen i. S. d. EnWG auf die dezentraleEnergieversorgung“ (ZNER, Heft 2, 111-113) zuverfassen.
Jetzt zu lesen in der aktuellen Ausgabeder Zeitschriftfür Neues Energierecht (ZNER), 2025Heft 5, 387-388.