Abmahnrisiko: Ab dem 19. Juni 2026 werden Unternehmen verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion für Online-Fernabsatzverträge bereitzustellen. Verbraucher müssen künftig die Möglichkeit haben, ihre Widerrufserklärung unmittelbar über einen sogenannten „Widerrufsbutton“ abzugeben.
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