30.11.2025

Für den Chefarzt bezahlen und den Vertreter bekommen. Geht das überhaupt?

30.11.2025

Für den Chefarzt bezahlen und den Vertreter bekommen. Geht das überhaupt?

Für den Chefarzt bezahlen und den Vertreter bekommen. Geht das überhaupt?

Der BGH bringt Licht ins Dunkel und zwar gleich in zweierlei Hinsicht:

Mit seinem Urteil vom 13. März 2025 beschäftigte sich der BGH mit Vertreterregelungen im Zusammenhang mit sogenannten Wahlleistungsvereinbarungen, welche Patient:innen ermöglichen, sich eine Chefarztbehandlung zu „erkaufen“. Überdies setzte sich der BGH in einem weiteren Urteil vom 13. März 2025 mit dem Recht zur Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch den Krankenhausträger auseinander.

Unter welchen Voraussetzungen Vertreterregelungen im Zusammenhang mit Wahlleistungsvereinbarungen überhaupt zulässig sind, welche Leistungen sie umfassen, welche Auswirkungen sie auf das Wahlarzthonorar haben, welche Rolle dabei eine etwaige Liquidationsbefugnis des Krankenhausträgers spielt und was Krankenhäuser zukünftig beachten sollten, erläutern Dr. Wolfgang Krafczyk und Moana Wittich in ihrem Artikel „Gewünschte Stellvertretung ohne besondere Bedingungen konterkariert den Kerngehalt einer Wahlleistungsvereinbarung – zu den Voraussetzungen der Abrechnung erbrachter Wahlleistungen.“

Jetzt zu lesen in der aktuellen Ausgabe der Medizinrecht (MedR), 2025 Heft 11,872-876.

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