13.5.2025

EuGH: Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen

13.5.2025

EuGH: Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen

Kundenanlagenbetreiber aufgepasst: Mit seinem Urteil vom 28. November 2024 drückt der EuGH der Rechtsfigur der sog. Kundenanlage i. S. d. § 3 Nr. 24a EnWG den Stempel der Unionsrechtswidrigkeit auf, da diese nicht mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 vereinbar ist.

Dies hat erhebliche Folgen für dezentrale Energieversorgungsanlagen, die bisher als Kundenanlagen regulatorisch privilegiert waren. Betreiber solcher Anlagen müssen nun damit rechnen, als regulierungspflichtige Verteilernetzbetreiber eingestuft zu werden und entsprechende Pflichten wie Genehmigung, Entflechtung und Netzentgeltabrechnung zu erfüllen. Auch Förderansprüche nach dem KWKG und EEG sowie Mieterstrommodelle sind betroffen. Eine gesetzliche Neuregelung durch den deutschen Gesetzgeber steht noch aus, doch die Anlagenbetreiber müssen bereits jetzt reagieren und ihre Strukturen überprüfen. Perspektivisch könnten „Regulierung-light“-Modelle oder externe Dienstleister Unterstützung bieten.

Wie es zu dieser Entscheidung kam und welche konkreten Folgen daraus resultieren, beleuchten Dr. Wolfgang Krafczyk und Moana Wittich in ihrem Aufsatz „Auswirkungen der Unionsrechtswidrigkeit sog. Kundenanlagen i. S. d. EnWG auf die dezentrale Energieversorgung“.

Jetzt zu lesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER).

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