13.3.2025

Einstellung der OS-Plattform - Eine Hinweispflicht weniger

13.3.2025

Einstellung der OS-Plattform - Eine Hinweispflicht weniger

Gute Nachrichten für Online-Händler: Zum 20. Juli 2025 soll die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung, die sog. OS-Plattform, eingestellt werden. Was bedeutet dies für die Praxis?

Hintergrund

Die OS-Plattform wurde im Jahr 2016 auf Grundlage der Europäischen Verordnung über die Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ODR-VO (EU) 524/2013) durch die EU-Kommission geschaffen. Sie zielte auf eine effiziente Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung im E-Commerce ab und betraf damit insbesondere den Online-Handel. Konkret wurde Verbrauchern die Möglichkeit geboten, Beschwerden über die Plattform einzureichen, welche anschließend an eine Schlichtungsstelle übermittelt wurden. Die OS-Plattform sollte so zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes im Online-Handel beitragen und den Verbrauchern ein Instrument zu einer raschenund kostengünstigen Konfliktlösung an die Hand geben.

Tatsächlich fiel die Inanspruchnahme der Plattform durch Verbraucher bzw. die Beteiligung der E-Commerce-Händler an dem Schlichtungsverfahren nur sehr spärlich aus. Hintergrund war insbesondere, dass Onlinehändler zwar dazu verpflichtet waren, einen „leicht zugänglichen“ Link zu der OS-Plattform auf ihrer Website bereitzustellen und in ihren AGB auf das Vorhandensein der Plattform aufmerksamzu machen. Jedoch waren sie nicht dazu verpflichtet, sich an einem Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Stand heute erhielten daher nur circa 2 % der Verbraucherbeschwerden überhaupt eine positive Antwort.

Infolgedessen hat sich die Europäische Kommission dazu entschieden, die OS-Plattform im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 endgültig einzustellen. Die Einreichung von Beschwerden soll nur noch bis zum 20. März 2025 möglich sein.

Folgen für die Praxis

Für Online-Händler besteht daher wieder Handlungsbedarf:

Bis zum 20. Juli 2025 sollten Hinweise und Links auf die OS-Plattform auf der Website - insbesondere im Impressum - und den AGB entfernt werden. Dies betrifft allerdings nicht die Hinweise auf alternative Streitbeilegungsstellen für Verbraucher!

Sofern strafbewehrte Unterlassungserklärungen wegen fehlender Hinweise auf die OS-Plattform abgegeben wurden, sollten Online-Händler zudem nun etwaige Kündigungsmöglichkeiten prüfen lassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Website sowie bei weiteren Fragen zu Ihrem Online-Auftritt.

Ansprechpartner zu diesem Thema

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