Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gewinnt die Wahl der passenden Rechtsform für ärztliche Zusammenschlüsse erheblich an Bedeutung. Insbesondere die Einführung der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) verändert die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend und veranlasst sowohl Neugründungen als auch bestehende Kooperationen dazu, ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen kritisch zu hinterfragen.
Wie sich die gesellschaftsrechtlichen Neuerungen des MoPeG auf die ärztliche GbR auswirken, welche Chancen und Risiken die neue eGbR mit sich bringt und welche Rolle sie künftig im medizinrechtlichen Kontext spielen könnte, analysieren Dr. Wolfgang Krafczyk und Viktor Klyk in ihrem Aufsatz „Die eGbR im Medizinrecht –Eintragung einer ärztlichen GbR empfehlenswert und Etablierung dahingehender Praxis im Kooperationsrecht zu erwarten?“.
Zu lesen in der September-Ausgabe der GesundheitsRecht – Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht (GesR Band 24, Heft 9).