Schwerpunkte

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und beraten sie bei allen Rechtsfragen im Leben einer Gesellschaft.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Gesellschaftsrechts

  • Vertragsgestaltung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmerische Entscheidungen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Unternehmensnachfolge
  • Strategische Beratung
  • Gestaltung und Einführung von Codes of Conduct sowie unternehmensinterner Compliance-Richtlinien und -Strukturen
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Organen
  • Beschlussmängelklage

Wir legen Wert auf klare, praxisorientierte Konzepte und Lösungen, übernehmen zusätzlich aber auch die Vertretung im Rahmen einer streitigen Gesellschafterauseinandersetzung oder in Organhaftungsfragen. Bei Auslandsberührung, in Fragen des Bilanz- und des Steuerrechts sowie bei strafrechtlichen Implikationen steht unseren Mandanten die Expertise unserer langjährigen Kooperationspartner zur Verfügung.

Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18
Hannah Husemann
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Gesundheitsrecht

Das Gesundheitswesen ist immer stärker gesetzlich reguliert. Daraus entstehen für sämtliche Leistungserbringer sowohl Chancen also auch Risiken. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, denn oft überschneiden sich sozial- und zivilrechtliche Fragestellungen. Ebenso entscheidend ist ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interessen der Marktteilnehmer. Als Spezialisten arbeiten wir seit Kanzleigründung für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Gesundheitsrechts

  • Gestaltung und Beratung bei der Gründung von ärztlichen Kooperationen jeder Art (zum Beispiel MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft)
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Auseinandersetzungen von ärztlichen Kooperationen
  • Gestaltung und Beratung bei Mietverträgen für Arztpraxen
  • Planung, Steuerung und Begleitung von Praxisnachfolgen in sämtlichen sozial- wie zivilrechtlichen Fragestellungen
  • Gestaltung von Praxiskaufverträgen
  • Gestaltung und Beratung im Rahmen der sektorenübergreifenden Kooperationen (zum Beispiel Ambulantes Operieren im Krankenhaus, Teilzeitanstellung o. ä.)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Honorarstreitigkeiten

Wir vertreten und beraten in allen vertragsärztlichen, berufs-, approbations- und krankenhausrechtlichen Angelegenheiten. Wir entwickeln für unsere Mandanten rechtssichere und unternehmerisch wertvolle Lösungen. Mit tiefgreifenden Spezialkenntnissen im Medizin- und Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten ganzheitlich bei der Planung und Umsetzung ärztlicher Kooperationsgemeinschaften. So können wir typische Projekte optimal begleiten, zum Beispiel Gründungen, Umstrukturierungen, Auseinandersetzungen oder Übernahmen von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften. Weil wir berufs- und vertragsarztrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen, bewahren wir unsere Mandanten vorbeugend vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.

Ansprechpartner für Gesundheitsrecht

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Energiewirtschaft

Die genutzten Energiequellen und die Wege der Nutzung verändern sich spätestens seit der sog. Energiewende mit großer Geschwindigkeit. Ebenso schnell haben sich der Rechtsrahmen für die Erzeugung und die Verteilung, den Handel und den Verbrauch von Strom, Gas und Wärme gewandelt. Die bereits mit dem Neuen Energiewirtschaftsgesetz von 1996 eingeleitete Liberalisierung des Energiemarktes hat die Zahl der Marktteilnehmer auf allen Stufen der Wertschöpfungskette deutlich vervielfacht.

Typische Arbeitsfelder im Mittelpunkt der energiewirtschaftlichen Ausrichtung unserer Kanzlei

Dezentrale Energieerzeugung, Energiecontracting:

  • Energieerzeugungsanlagen auf fremden Grundstücken; Erbbaurechte
  • Windenergie auf gepachteten Flächen
  • Mietermodelle

Energiedienstleistung:

  • Pachtverträge
  • Betriebsführungsverträge

Energielieferverträge:

  • Vollversorgung
  • Take-or-pay
  • Messung

Lokale Verteilnetze:

  • Direktleitungen
  • Stichleitungen
  • Leitungscontracting

Erneuerbare Energien:

  • Dachnutzungsmodelle
  • Eigenerzeugung
  • Stromintensive Unternehmen

Allgemein:

  • Abrechnung und Inkasso
  • Insolvenz des Energiekunden

Wir haben an dieser Veränderung von Anfang an mitgewirkt – als Begleiter von jungen Unternehmen, den „Kindern der Liberalisierung“. Einige von ihnen haben es zu namhafter Größe und Bedeutung gebracht. Den Zutritt von Arealnetzbetreibern in den von Gebietsversorgern beherrschten Markt der Verteilnetze auf der „letzten Meile“ war u.a. Gegenstand eines Kartellverfahrens, das wir an der Seite eines Arealnetzbetreibers eingeleitet und bis zur Entscheidung des „Mainova“-Urteils des BGH erfolgreich begleitet haben. Daneben haben wir uns seit Anfang der 1990er-Jahre mit rechtlichen Konzepten für innovative dezentrale Versorgungsprojekte für Industrie und Wohnungswirtschaft einen Namen gemacht.

Ansprechpartner für die Energiewirtschaft

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Stiftungsrecht

Die Gründung einer Stiftung stellt für immer mehr Menschen eine geeignete Form dar, privates Vermögen oder auch Unternehmenswerte dauerhaft – über das eigene Leben hinaus – anzulegen. Dabei spielen sowohl persönliche Gründe hinsichtlich der Zweckerfüllung als auch steuerliche Vorteile eine wichtige Rolle. Wir zeigen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsformen unseren Mandanten hierbei zur Verfügung stehen und welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Stiftungsrechts

  • Stiftungsgründung zu Lebzeiten
  • Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin
  • Stiftungssatzung
  • Stiftungsgeschäft
  • Begleitung Errichtungsverfahren bei Stiftungsaufsicht und Finanzamt
  • Gemeinnützigkeit
  • Treuhandstiftung
  • Rolle des Vorstands, Kuratoriums/Beirats

Wir verfügen sowohl über umfassende Kenntnisse des Stiftungsrechts und zu Fragen der Gemeinnützigkeit, als auch über langjährige praktische Erfahrung als Testamentsvollstrecker, Stiftungsgründer, Vorstand und Kuratoriumsmitglied. Unseren Mandanten stehen wir bei Fragen nach dem geeigneten (anerkannten) Zweck, der Höhe des Stiftungsvermögens für eine dauerhafte Zweckerfüllung und die passende Organisation einer Stiftung zur Seite.

Ansprechpartner für Stiftungsrecht

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18
Maren Neuendorf
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Immobilienrecht

Wir stehen unseren Mandanten in sämtlichen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts zur Seite und unterstützen diese bei der Verwirklichung ihrer Projekte.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Immobilienrechts

  • Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen
  • Due Diligence für Käufer und Verkäufer
  • Vorbereitung und Steuerung von An- und Verkaufsprozessen (Letter of Intent, Non-Disclosure Agreement, Exklusivitätsvereinbarungen)
  • Verkäufer- und Käuferberatung bei Erwerb von Häusern und Wohnungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung, sowie Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr insbesondere von Gewährleistungsansprüchen
  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen für Gewerbeobjekte und Praxen
  • Maklerverträge

Wir beraten sämliche Marktakteure seit Jahrzehnten und vertreten sie außergerichtlich wie gerichtlich. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Dabei vertreren wir sowohl Bauherren, Projektentwickler, Käufer, Bauträger oder Makler. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars. Wir wissen, worauf es insbesondere bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt. Aufgrund eines breiten interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partnern, gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“. Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bei komplexen Transaktionsprozessen ebenso wie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Unser Fokus liegt dabei auf der Erarbeitung von Lösungen, die für unsere Mandanten geradlinig und wirtschaftlich sind.

Ansprechpartner für Immobilienrecht

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18
Hannah Husemann
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Erbrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Regelung ihrer Vermögensnachfolge und entwickeln auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Regelungen für die Nachfolgeplanung. Bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen vertreten wir unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Erbrechts

  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge und Nachfolgeplanung
  • Nachlassabwicklung
  • Erbauseinandersetzung
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheinverfahren

Wir erstellen praxiserprobte Vorsorgeregelungen für Krankheit und Notfälle in Form von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.

Ansprechpartner für Erbrecht

Hannah Husemann
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind für die Mandanten in der Regel wirtschaftlich und emotional belastend. Wir bieten eine gleichermaßen kompetente wie einfühlsame Beratung, die an der Lebenssituation unserer Mandanten ausgerichtet ist. Wir suchen primär einvernehmliche Lösungen und erstellen Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, vertreten unsere Mandanten aber auch engagiert in allen familienrechtlichen Gerichtsverfahren.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Familienrechts

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Auseinandersetzung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Praxen von Freiberuflern
  • Klärung der Zugewinnausgleichsansprüche
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Regelung von Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt

Seit 35 Jahren entwickeln wir für unsere Mandanten neben der rechtlichen auch die emotional beste Lösung.

Ansprechpartner für Familienrecht